OEHLE ROHSTOFFVERWERTUNG

Haftungsbefreiung Abladeplatz / Zufahrt

Haftungsbefreiung-Formular

Haftungsbefreiung

Sehr geehrter Kunde,

wir weisen Sie darauf hin, dass bei Abladestellen (Aufstellplatz für den Container) und den dazugehörigen Zufahrtswegen zum Container-Abstellplatz, der Bodenbelag (Pflaster, Beton, etc.) für schwere LKW tauglich, der Unterbau entsprechend tragfähig und ausreichend Platz, bzw. Raum zum Rangieren vorhanden sein muss.

Baustellen, Lagerplätze und Gehwege einschließlich der Zufahrten sind vom Kunden so herzurichten, dass die bestellte Leistung mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen Fahrzeug bedenkenlos und ohne Schaden zu verursachen, erbracht werden kann. Der Lastkraftwagen mit 2 Achsen hat ein Gesamtgewicht von bis zu 18 t, der LKW mit 3 Achsen ein Gesamtgewicht von bis zu 26 t.

Beschädigungen können auch erst bei der Abholung des befüllten Behälters entstehen, sollte z. B. das Fahrzeug durch einen nicht geeigneten Untergrund seitlich wegrutschen oder einsinken. Erfolgt die Containergestellung mit einem 2-Achs-LKW, könnte durch eine zu schwere Beladung die Abholung mit einem 3-Achs-LKW erforderlich sein. 

Adresse

Oehle Rohstoffverwertung GmbH
Otto-Hahn-Straße 4
78224 Singen am Hohentwiel

Öffnungszeiten

Warenannahme bis 16:00 Uhr

Montag bis Freitag
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:30 Uhr

Gerne können Sie bei uns auch mit EC-Karte bezahlen.